Fördermöglichkeiten nach neuer Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Altbauten

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt sowohl für Wohngebäude(WG) als auch für Nichtwohngebäude(NWG). Was wie gefördert wird, erfahren Sie im Folgenden.

Generell gibt es zwei verschiedene Arten der Förderung für Altbauten. Zum einen die Effizienzhaus – Förderung der KFW-Bank und zum Anderen die Durchführung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Beide Varianten stellen wir folgend kurz dar und erläutern, welche Variante am besten zu ihren Bedürfnissen passt.

Bei der Variante Effizienzhaus – Förderung durch die KFW handelt es sich um eine ganzheitliche Sanierung ihrer Immobilie. Dabei soll das Gebäude nach Fertigstellung der Maßnahmen energetisch einem Neubau entsprechen. Desto besser die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher fällt auch die Förderung durch die KFW aus. Beachten Sie, dass seit dem 01.08.2022 die KFW ausschließlich Kredite mit Tilgungszuschüssen für solche Effizienzhäuser vergibt. Reine Zuschüsse werden nicht mehr gewährt. Nachfolgend haben wir für Sie die Förderungen grafisch dargestellt. Gefördert werden Fördersummen von 120.000 bzw. 150.000 Euro je Wohneinheit.

Seit dem 01.08.2022 haben sich die Förderungen durch die KFW stark geändert. Die Tilgungszuschüsse sind weniger geworden und die KFW setzt wiederum auf günstige Zins-Darlehen ab 0,51%. Neben bereits bekannten Boni für Nachhaltiges Bauen (NH) und die Nutzung erneuerbarer Energien (EE) gibt es Extra – Zuschüsse für sogenannte „worst performing buildings“. Diese Gebäude gehören zu den energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestands in Deutschland und erhalten somit einen zusätzlichen Bonus von 5 % für eine Komplett-Sanierung zum Effizenzhaus 40 oder 55.

Unter dem Überbegriff Einzelmaßnahmen durch das BAFA werden auch etliche kleinere Sanierungsmaßnahmen gefördert, wie bspw. Fensteraustausch, Dachsanierung oder Heizungserneuerung. Welche Fördersumme Sie für ihr altes oder auch nicht ganz so altes Eigenheim geltend machen können, können wir in einer individuellen Beratung klären.

Einen längerfristigen Plan (bis zu 15 Jahre) für die Durchführung mehrerer Einzelmaßnahmen nennt man „Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP)“. Dieser beinhaltet immer auch die energetische Gesamtbeurteilung des Objektes. Wird ein solcher ISFP eingereicht, dann erhöht sich die Förderung bestimmter Einzelmaßnahmen um weitere 5%. Wann welche Einzelmaßnahme innerhalb der 15 Jahre durchgeführt wird, ist frei wählbar.

Auch der Tausch ihrer alten Heizung wird mit zusätzlichen 10 % gefördert, falls es sich um eine Öl-Heizung oder eine 20 Jahre oder ältere Gas-Heizung handelt. Verbauen Sie eine Wärmepumpe, deren Quellentemperatur aus Erdwärme, Grundwasser oder Abwasser gespeist wird, so erhalten Sie auch hier 5 % Förderung extra. Welchen maximalen Fördersatz Sie je Maßnahme erhalten, erläutert ihnen unser Schaubild zur Rechten.