Fördermöglichkeiten nach neuer Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Neubauten

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt sowohl für Wohngebäude(WG) als auch für Nichtwohngebäude(NWG). Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zu Verfügung.

Seit dem 01.04.2022 werden nur noch Nebauten bei Erreichen eines Effizienzhaus – Standards 40 inkl. Nachhaltigkeitszertifikat erreicht. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude (QNG) sind die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Eine aktuelle Aufführung aller registrieren Bewertungssysteme ist einsehbar auf der Internetseite www.nachhaltigesbauen.de .