STATIK

Tragwerksplanung nach HOAI


Unsere Leistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Bauoberleitung
  • Objektbetreuung

Eintragung in die Liste nach §66 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz

Wir sind eingetragen in die Liste (Nr. 66/340/1783) der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß §66 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz, wodurch eine fachliche Kompetenz nachgewiesen ist. Dadurch entfällt eine Prüfung der Statik für Gebäude bis zur Gebäudeklasse 3 durch einen Prüfingenieur. Dies spart dem Bauherrn zusätzliche Planungskosten.