STATIK
Tragwerksplanung nach HOAI
Unsere Leistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Bauoberleitung
- Objektbetreuung
Eintragung in die Liste nach §66 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz
Wir sind eingetragen in die Liste (Nr. 66/340/1783) der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß §66 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz, wodurch eine fachliche Kompetenz nachgewiesen ist. Dadurch entfällt eine Prüfung der Statik für Gebäude bis zur Gebäudeklasse 3 durch einen Prüfingenieur. Dies spart dem Bauherrn zusätzliche Planungskosten.