Förderung
nach BAFA und KfW
Bestehende Gebäude
Unter dem Überbegriff Einzelmaßnahmen durch das BAFA werden auch etliche kleinere Sanierungsmaßnahmen gefördert, wie bspw. Fensteraustausch, Dachsanierung oder Heizungserneuerung. Welche Fördersumme Sie für ihr altes oder auch nicht ganz so altes Eigenheim geltend machen können, können wir in einer individuellen Beratung klären.
Einen längerfristigen Plan (bis zu 15 Jahre) für die Durchführung mehrerer Einzelmaßnahmen nennt man „Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP)“. Dieser beinhaltet immer auch die energetische Gesamtbeurteilung des Objektes. Wird ein solcher ISFP eingereicht, dann erhöht sich die Förderung bestimmter Einzelmaßnahmen um weitere 5%. Wann welche Einzelmaßnahme innerhalb der 15 Jahre durchgeführt wird, ist frei wählbar.